23. Juni 2010

131 ".... da tut sich was !"

Heute war, wie im letzten Blog berichtet, die Runde in der Bezirksvertretung Bad Godesberg.

Unser "Kirmesproblem" war auch ein Thema.

Wow.. da legt sich der Bürger Bund Bonn (BBB) ja für Lannesdorf mächtig ins Zeug !
Man brachte auf der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg einen
Dringlichkeitsantrag ein.
Hier - Text - der Dringlichkeitsantrag des BBB an die Bezirksvertretung :



"Dringlichkeitsantrag

Antragsteller/in Bzv. Michael Rosenbaum (BBB) und Stv. Marcel Schmitt (BBB) Eingangsdatum
gez. Michael Rosenbaum
f.d.R. Ingmar Gahm
23.06.2010 Michael Rosenbaum
Betreff
Lannesdorfer Kirmes

Bezirksvertretung Bad Godesberg 23.06.2010 1

Inhalt des Dringlichkeitsantrages
1. Der Oberbürgermeister berichtet in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg über die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der diesjährigen Lannesdorfer Kirmes (KW 23/24).

2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, welches die auskömmliche Durchführung der Lannesdorfer Kirchmess weiterhin gewährleisten soll.

Begründung

Nach der Berichterstattung des Bonner General-Anzeigers vom 14. und 15.Juni 2010 wurde am Abend des 12.Juni d.J. zunächst der Autoscooter und anschließend das Festzelt der Lannesdorfer Kirmes von der Polizei auf Grund von Anwohnerbeschwerden geschlossen.
Dabei wurde u.a. darauf verwiesen, dass die Musik im Festzelt nur bis 22.00 Uhr genehmigt und der von der Stadt Bonn festgelegte Schallpegel überschritten war.

Sollte es bei einer derartig verkürzten Öffnungszeit in Folge der städtischen Auflagen auch künftig bleiben, befürchten die Veranstalter des Festes, dass die Veranstaltung nicht mehr wirtschaftlich tragfähig sein wird und infolgedessen ausfallen muss.

Um das traditionelle Lannesdorfer Kirchweihfest erhalten zu können, sollten Lösungsansätze gefunden werden, die den hier aufgebrochenen Zielkonflikt zwischen der Durchführung des christlichen Brauchtums einerseits und dem Ruhebedürfnis der Anwohner anderseits einem angemessenen Kompromiss zuführen.
Sollte dies nicht möglich sein, wäre zu prüfen, ob per Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung, die Ausführung der Veranstaltung sichergestellt werden kann."


Wir denken, dass wir im Namen vieler Lannesdorfer (.. vielleicht mit einer Ausnahme..) sagen können..

Danke !!

Der Antrag des BBB in Formularform



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