Obwohl schon 2007 als "fristgebundene Verpflichtung" eingeführt, habe ich erst heute davon gelesen.
Die Rede ist von dem Nachweis, den jeder Hausbesitzer in NRW bis Ende 2015, zu führen hat, das er "noch ganz dicht ist...."
Gemeint ist die Ableitung seiner Abwässer in das städtische Kanalnetz.
Da kommen auf die Eigentümer von Immobilien einiges an Kosten und unter Umständen auch noch an Arbeit zu.
Dabei müssen Häuslebauer, die z.Zt. ihr Wohnheim - auch in den Grenzen unserer Gemarkung - bauen, schon jetzt den Nachweis auf Dichtheit ihrer Abwasserleitung bringen.
Alle Altbauten ( ob 10 oder 200 Jahre alt ) haben Zeit bis Ende 2015, also noch 5 Jahre.
Für die zertifizierte Überprüfung auf Dichtheit, gibt es hier in Bad Godesberg ( lt.Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ) bislang nur eine einzige Firma.
Sicher werden, zumal mit Kosten von (ab..) 400 Euro für die Überprüfung zu rechnen ist, sich je näher das Stichdatum kommt, noch einige auf diesen lukrativen Zug schwingen.
Bei den älteren Objekten ist es auch nicht sicher, ob es bei diesen 400 Euro bleiben wird.
Ist nämlich eine Undichtheit festgestellt, wird eine Sanierung fällig ( Kosten ab 3000 Euro ..).
Also rund dreieinhalbtausend Euro den man für den günstigsten-geringfügigsten Fall zurücklegen sollte.
Ich kann mir nun gut vorstellen, das Hausbesitzer von einem grossen Teil der Häuser hier im Dorf, die 100 Jahre und älter sind, schon mal Geld auf die Seite legen können.
Bei dieser Sache stelle ich mir aber doch die Fragen...
Wie gross sind eigentlich die Versickerungen von Abwässern aus defekten Rohrsystemen in den Untergrund ?
Sind in jedem Fall Wasserschutzgebiete betroffen ?
Warum ging NRW dieses Thema damals im Alleingang an ?
Alleine auf diese drei Fragen fand ich schon Antworten und machte mir meinen eigenen Reim.
Laut Aussagen des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, ist die Bodenbelastung durch undichte Hausanschlüsse nur als gering einzustufen, vielmehr geht es darum das Eindringen von Fremdwasser in das öffentliche Kanalnetz zu verhindern.... ! (Also z.B. Grundwasser über den Hausanschluss ..??)
In Hamburg, das ebenfalls die Dichtprüfung von ihren Hauseigentümer verlangt, werden nur Objekte die in Wasserschutzgebieten liegen geprüft. (Da sollte sich man zuerst mal um die Kontamination im Lubiggelände kümmern..)
War die schwarz-gelbe Landesregierung vor drei Jahren "grüner als die Grünen" als sie das Gesetz auf den Weg brachte ?
In Königswinter - und davon könnte man lernen - bildet sich schon erster Widerstand.
Die Kritik an der ganzen Sache wird immer lauter und wer weiss, vielleicht bekommen wir ja den Geißler als Schlichter.....
Hier zwei interessante Links zu dem Thema.
GA vom 22.10.2010 und das LANUV
Edit 23.10.
Unten 2 Videobeiträge, die zum einen einen Beitrag des WDR vom vergangenen Jahr über dubiose Praktiken bei der Kanalsanierung und zum zweiten eine Möglichkeit einer Kanalsanierung zeigen (hierbei handelt es sich um ein Werbevideo).
Dubiose Praktiken bei der Kanalsanierung und das "Inlinerverfahren"
Edit 01.11.
Hier noch ein Link auf die Seiten der Stadt Bonn
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